Landwirtschaftliche Beratung
Die steuerliche Beratung in der Land- und Forstwirtschaft ist gekennzeichnet durch eine Fülle von Sondervorschriften und Ausnahmen. Besonders betroffen ist die Landwirtschaft zudem von der Globalisierung der Märkte. Vor diesem Hintergrund benötigt der landwirtschaftliche Betrieb mehr denn je eine Strategie, welche den derzeitigen Wandel und künftige Investitionen berücksichtigt.
Als steuerlicher Berater im Bereich Land- und Forstwirtschaft betreuen wir bundesweit Betriebe jeder Größenklasse und Bewirtschaftungsform, von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG bis hin zu Großbetrieben mit mehreren hundert Hektar Ackerfläche oder Forstfläche. Durch die persönliche Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mehrerer Steuerberater und den damit verbundenen vertieften Kenntnissen in Agrarrecht, Agrarkreditwesen und landwirtschaftlicher BWL sind wir in der Lage, Sie in allen steuerlichen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft umfassend zu beraten. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die steuerlichen Pflichten der Buchhaltung und des Jahresabschlusses sowie der Lohnbesteuerung von Saisonarbeitskräften.
Wir schaffen Freiräume für Sie, damit Sie sich auf Ihren Betrieb konzentrieren können! Regelmäßig berechnen wir für unsere Mandanten beispielsweise die Vorteilhaftigkeit der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung im Vergleich zur Pauschalierung bei großen Investitionsvorhaben. Ebenso gestalten wir landwirtschaftliche Betriebsnachfolgen, Grundstücksveräußerungen mit § 6b-Reinvestitionen und landwirtschaftliche Betriebsaufgaben.
Profitieren Sie von unserem Team speziell ausgebildeter Steuerberater und Mitarbeiter!