Internationale Besteuerung

Kanzleimarketing

Im Zeitalter der Globalisierung betreuen wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in allen Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung.

Wir klären für Sie beispielsweise die steuerlichen Auswirkungen eines Wegzugs ins Ausland und der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland. Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, ist auf eine eventuelle Steuerpflicht im Ausland zu prüfen.

Sie möchten eine Tochtergesellschaft im Ausland erwerben bzw. gründen oder eine Betriebsstätte eröffnen? Wir unterstützen Sie in Ihren unternehmerischen Aktivitäten hinsichtlich der Wahl der geeigneten Rechtsform sowie bei der Investitions- und Liquiditätsplanung. Mögliche wirtschaftliche Standortvorteile sollen auch steuerlich von Vorteil bleiben.

Sie sind bereits unternehmerisch im Ausland tätig? Wir beraten Sie zur Besteuerung von ausländischen Betriebsstättengewinnen ebenso wie im Hinblick auf internationale umsatzsteuerliche Sachverhalte, so dass Sie Ihre Steuern im Rahmen Ihrer Auslandsstrategie optimal gestalten können. Hierzu klären wir für Sie ebenfalls, wie Sie auf Basis von Doppelbesteuerungsabkommen eine doppelte Besteuerung vermeiden.

Denken Sie auch an eine angemessene Dokumentation der Verrechnungspreise zwischen Ihren Firmen in unterschiedlichen Staaten.

Im privaten Bereich unterstützen wir Sie in Ihrer internationalen Vermögensplanung unter Berücksichtigung der unbeschränkten und beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht.

Soweit benötigt, verfügen wir über ein Netzwerk an Beraterkollegen im Ausland, welche korrespondierend die ausländische Besteuerung für Sie klären können. Spezielle Fort- und Weiterbildungen im internationalen Steuerrecht  durch mehrere Steuerberater sichern die Aktualität und Qualität unserer Beratung.