Gesundheitswesen

Kanzleimarketing

Zu unserer Mandantschaft gehören seit jeher viele Ärzte, Therapeuten und andere im Gesundheitsbereich tätige Unternehmen.

In der täglichen Praxis bilden insbesondere das Umsatzsteuerrecht sowie das Vertragsarztrecht unsere Beratungsschwerpunkte.

Zudem unterstützen wir unsere Mandanten aus dem Gesundheitssektor bei anstehenden Finanzierungsentscheidungen, kommunizieren mit Banken und erstellen umfangreiche Planungs- und Liquiditätsrechnungen. Als fachkompetenter, starker Partner an Ihrer Seite stellen wir bei Finanzierungsgesprächen einen strukturierten und zielgerichteten Gesprächsablauf auf Augenhöhe sicher.

Grundsätzlich eingebunden sind wir bei Gründungen von Einzelpraxen, bei Zusammenschluss und Trennung von Gemeinschaftspraxen sowie beim Verkauf von Praxen oder anderen Unternehmen in der Gesundheitsbranche. Wir erarbeiten für Sie einen Konzept-, Investitions- und / oder Finanzierungsplan und unterstützen Sie in Ihren Entscheidungen durch Rentabilitätsberechnungen.

Sowohl die steuerrechtlichen als auch die außersteuerlichen Vorschriften rund um die Heilberufe weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Hinzu kommt der enorme Strukturwandel im medizinischen Bereich, wie beispielsweise die vermehrte Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Wir verfügen mit einem Fachberater für das Gesundheitswesen über das erforderliche Expertenwissen, um Sie auch hier optimal begleiten zu können.