Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Kanzleimarketing

Ihre Branche ist etwas Besonderes!

Das Baugewerbe unterliegt einer Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen. Themen wie die Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung oder die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Leistungen zwischen Bauunternehmern bei der Umsatzbesteuerung stellen nicht selten eine Herausforderung für Bauunternehmer dar. Auf bilanzieller Ebene spielen die Bewertung von halbfertigen Erzeugnissen und die Bilanzierung von Anzahlungen eine entscheidende Rolle. Ebenso ist die passende Rechtsform ein wichtiges Instrument zur Haftungsminimierung für im Baubereich tätige Unternehmen.

  • Sie arbeiten für einen Generalunternehmer oder erbringen Leistungen für andere Bauunternehmer?
  • Sie haben Baustellen im Ausland oder verrichten dort Montagearbeiten?
  • Sie haben Fragen zu den Themen Zollprüfung, Schwarzarbeit und Sofortmeldepflicht?
  • Sie wissen nicht, mit welcher Baustelle Sie Geld verdienen und mit welcher nicht?
  • Sie möchten unerwartete Steuernachzahlungen vermeiden?

Diese Punkte und viele weitere gehören zu den zentralen Fragestellungen, in denen wir unsere Mandanten aus der Baubranche begleiten.

Neben der korrekten Erfüllung aller steuerrechtlichen Vorgaben ist uns wichtig, dass Sie bei der Komplexität des Projektgeschäfts nicht den Überblick über die Rentabilität, die Liquidität und das Unternehmensergebnis verlieren, denn auf ein stabiles Fundament kommt es an!

Unser Mandantenstamm umfasst eine Vielzahl von Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Wir sind dank langjähriger Erfahrung mit den Besonderheiten der Branche bestens vertraut und können als spezialisierte Steuerberater auf Ihre Bedürfnisse genau eingehen.