Elektronische Registrierkassen: Der Countdown läuft

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Elektronische Registrierkassen: Der Countdown läuft

Bis zum 30.09.2020 müssen elektronische Registrierkassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein.
Einige Finanzverwaltungen, u. a. in Bayern, gewähren eine Nichtbeanstandungsfrist bis 31.03.2021; jedoch nur, sofern eine TSE bis zum 30.09.2020 verbindlich in Auftrag gegeben wurde bzw. der Einbau einer Cloud-basierten TSE vorgesehen, diese nachweislich jedoch noch nicht verfügbar ist.

 

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