Coronavirus: Wirtschaftliche Folgen abdämpfen (17.03.2020)

Durch das Coronavirus und den nun ausgerufenen Katastrophenfall in Bayern hat sich für alle von uns eine Situation ergeben, mit der niemand rechnen konnte. Dennoch sind Angst und Panik in dieser Phase schlechte Begleiter. Ruhig und besonnen zu bleiben, ist der bessere Weg.
Neben den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen werden uns die wirtschaftlichen Folgen treffen. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben bereits Maßnahmen getroffen, die helfen sollen, die wirtschaftlichen Folgen abzudämpfen.
Wir haben einige Punkte zusammengestellt:
Liquiditätshilfe:
Die Bundesregierung will ein milliardenschweres Soforthilfeprogramm in die Wege leiten. Bayern stellt außerdem ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereit. Mindestens soll es sofort bis zu 250.000 Euro Liquiditäts-Kredite geben, ohne dass man Sicherheiten vorhalten muss. Bisher wurden diese Hilfen immer über die Hausbank beantragt und über die LfA oder KfW ausbezahlt. Wir gehen davon aus, dass sich dieses Verfahren nicht verändern wird. In jedem Fall raten wir, frühzeitig mit Ihrem Betreuer bei Ihrer Bank oder Sparkasse Kontakt aufzunehmen, um entsprechende Mittel rechtzeitig zu beantragen.
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung vom 16.03.2020
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gerne sind wir hier auch behilflich.
Ob es auch Hilfen gibt, die nicht mehr zurückbezahlt werden müssen, kann Stand heute noch nicht gesagt werden.
Kurzarbeit:
Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit nach aktuellem Stand zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Bereits bei einem Arbeitsausfall von 10% (bisher 33%) kann Kurzarbeit beantragt werden. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Nach telefonischer Auskunft soll die Zusage aufgrund der aktuellen Situation kurzfristig und unkompliziert erfolgen.
Zudem erarbeiten Bundesregierung und Gesetzgeber derzeit Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld.
Anzeige über Arbeitsausfall
Antragsformular Kurzarbeitergeld
Video Kurzarbeitergeld aktuelles Verfahren
Leiharbeitnehmer:
Es soll heute auch verabschiedet werden, dass es zum ersten Mal Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer gibt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Entleiher auf, so dass Sie zusammen die Arbeitszeit reduzieren können. Das Kurzarbeitergeld für die Leiharbeitnehmer muss nach derzeitigem Stand der Leiharbeitgeber beantragen. Prüfen Sie hier auch die möglichen Kündigungsfristen.
Steuerstundung / Herabsetzung von Vorauszahlungen:
Fällige Steuerzahlungen können zinslos gestundet werden. Vorauszahlungen für das Jahr 2020 können zunächst auf Null Euro herabgesetzt werden. Dieser Antrag wird durch uns beim Finanzamt gestellt.
Ebenfalls nützlich zu wissen: Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
Auch sind Einzelfristverlängerungen für die Abgabe von Steuervoranmeldungen zur Umsatz- oder Lohnsteuer denkbar. Bereits die ersten gestellten Anträge haben gezeigt, dass diese formfrei durch Telefonat mit dem zuständigen Finanzamt meist möglich sind.
Bitte geben Sie kurz in der Kanzlei Bescheid, wenn hier diesbezüglich für Sie handeln sollen.
Weiterführende Links und Informationen:
Die Informationen zu den Maßnahmen verändern sich laufend. Deshalb ist unsere Zusammenfassung nicht abschließend. Halten Sie sich bitte auch auf dem Laufenden über die Internetseiten der Bundes- und Staatsregierung, der Behörden, der IHK, der Handwerkskammer, der Innungen, der Branchenverbände etc.
Im Folgenden haben wir eine Liste nützlicher Links für FAQ und weiterführende Informationen zur allgemeinen Situation sowie zu speziellen Themen für Sie zusammengestellt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Schutzschirm, Unterstützung für Unternehmen
Bundesministerium der Finanzen:
Soforthilfe und Schutzfonds
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Arbeitsrechtliche Informationen
Bundesministerium für Gesundheit:
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Hilfspaket zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
Bayerische Staatsregierung:
Coronavirus in Bayern - Informationen auf einen Blick
Weiterführende Informationen für Unternehmen:
DIHK
Robert-Koch-Institut:
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Wenn Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich bitte bei uns.
Und ansonsten: Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie gesund!
Bildquellennachweis "Coronavirus": iStock/CasPhotography