Änderungen bei elektronischen Registrierkassen

Die allseits diskutierte Belegausgabepflicht hat uns inspiriert, am 17.01.2020 eine Mandantenveranstaltung zum Thema Kassenführung zu organisieren.
Im Anschluss an den kurzweiligen Vortrag von Dipl.-Finanzwirt (FH) Dennis Naumann diskutierten die Teilnehmer/innen rege über Sinn und Unsinn der neuen Regelungen. Sicher ist jedoch, dass die derzeitigen Gesetzesvorschriften zu beachten sind und die finanzamtliche Kontrolle verstärkt werden wird.
Beachten Sie daher unbedingt die gesetzliche Meldepflicht elektronischer Kassen beim Finanzamt grundsätzlich bis 31.01.2020, spätestens jedoch sobald das amtliche Meldeformular bekannt gegeben wird.
Bildquellennachweis Foto Kasse: iStock.com/Moyo Studio