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Steuern

Weniger Netto auf dem Lohnzettel

Millionen Ehepartner haben ab Januar 2030 weniger Netto vom Brutto auf dem Gehaltszettel. Denn die Bundesregierung will die beliebte Steuerklassenkombination III/V abschaffen und durch die Steuerklasse IV mit Faktor ersetzen. „Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt“, heißt es in dem Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024. Es sei einfacher, unbürokratischer und schaffe mehr Fairness.

Bislang können Paare bei gemeinsamer Veranlagung durch eine geschickte Wahl der Steuerklassen ihre monatlichen Abzüge mindern – wer brutto mehr hat, wählt die Steuerklasse III. Da allein ihm beide Grundfreibeträge und auch etwaige Kinderfreibeträge zugerechnet werden, ist seine Steuerlast verhältnismäßig gering. Der Partner – oft die Frau in Teilzeit – zahlt mangels Freibeträgen dagegen relativ viele Steuern. Das gemeinsame Haushaltseinkommen liegt zunächst höher, das Paar hat erst einmal mehr Geld zur Verfügung. Erst mit der Steuererklärung fordert das Finanzamt die zu wenig abgezogene Steuer nach.

Durch die geplante Steuerklassenänderung zahlt am Ende kein Paar mehr Steuern – allerdings verschwindet der Zeitvorteil, zudem wird die Unwucht zwischen den Partnern gemildert. Beim Faktorverfahren, das es bereits seit 2009 gibt, haben beide Partner einen Grundfreibetrag. Es kommt zudem ein von den Behörden errechneter Faktor zum Einsatz, der den Eheleuten direkt den Splittingvorteil bringt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 nutzten laut Finanzministerium allerdings gerade einmal 130.000 Arbeitnehmer dieses Verfahren. Insgesamt wurden rund 28 Millionen gemeinsam veranlagt.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied beider Steuerklassenkombinationen deutlich. Angenommen Partner A kommt auf einen Bruttolohn von 42.000 Euro im Jahr, Partner B arbeitet dagegen Teilzeit und verdient brutto 21.600 Euro. Die beiden entscheiden sich für die gemeinsame Veranlagung. In der Steuerklassenkombination III/V werden Partner A im Jahresverlauf auf dem Lohnzettel Steuern in Höhe von 1852 Euro abgezogen, Partner B dagegen trotz eines deutlich geringeren Gehalts 3180 Euro. Bei der Kombination IV/IV mit Faktor gehen bei Partner A dagegen 5148 Euro an Steuern ab, bei Partner B nur 851 Euro.

An der Steuerlast insgesamt ändert sich für das Ehepaar nichts. Unabhängig von der Steuerklassenkombination muss es 6006 Euro Einkommensteuer zahlen. Doch in dem einen Fall zahlt es zunächst lediglich 5032 Euro – muss aber später 974 Euro nachzahlen. Beim Faktorverfahren ist die Differenz zwischen zunächst gezahlter Lohnsteuer und später tatsächlich veranlagter Einkommensteuer dagegen sehr gering. In dem Beispiel sind es gerade einmal sieben Euro – im Kern ein Rundungseffekt. In der Konsequenz sinkt für Millionen Ehepaare ab 2030 das monatlich zur Verfügung stehende Budget – allerdings müssen sie kein Geld mehr für eventuelle Nachzahlungen zur Seite legen.

Transparentere Besteuerung von Paaren

Die Ampel-Koalitionäre sehen in der Abschaffung der Steuerklassen III/V „einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit“, wie es im Wachstumspaket heißt. Dahinter steckt die Überlegung, dass sich für den Ehepartner, der weniger verdient, wegen der überproportionalen Abzüge eine Erhöhung der Arbeitszeit kaum auf dem Lohnzettel zeigt. Das zweite Argument der Befürworter ist: Viele Leistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- und Kurzarbeitergeld sind vom Nettoverdienst abhängig. Hier kann die Steuerklasse einen Unterschied machen. Dies zeigte sich während der Corona-Pandemie, als mehr als fünf Millionen Menschen in Kurzarbeit waren. Mit der falschen Lohnsteuerklasse gab es schnell einige Hundert Euro weniger. Steuerberater verweisen darauf, dass dies auch umgekehrt funktioniert. Ehepaare mit Kinderwunsch, bei denen die weniger verdienende Mutter zu Hause bleiben möchte, wechseln die Steuerklasse. Sie geht in III, er in V. Das bringt nach der Geburt des Kindes mehr Elterngeld. „Je nach Einzelfall bietet Steuerklasse III/V lukrativere Möglichkeiten bei Entgeltzahlungen, die auf das letzte Nettoeinkommen abstellen“, sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Er verweist darauf, dass die Kombination IV/IV mit Faktor transparenter ist und große Nachzahlungen oder Erstattungen vermeidet: „Es geht gefühlt gerechter zu, aber möglicherweise zum Nachteil von Ehepaaren, weil ihnen weniger Wahlmöglichkeiten geboten werden.“

Bei der Deutschen Steuergewerkschaft sieht man in der Umstellung einen unnötigen Zwischenschritt. „Das geplante Faktorverfahren bedeutet eine immense Herausforderung für die Finanzverwaltung in Zeiten von Personalmangel“, sagt Gewerkschaftschef Florian Köbler. Statt bis zum Jahr 2030 Ressourcen für die Einführung des Faktorverfahrens zu binden, fordert er einen digitalen Lohnsteuerabzug, der individuell die richtige Lohnsteuer für Eheleute ermittelt: „Verheiratete Arbeitnehmer müssten keine Steuererklärungen mehr abgeben. Das wäre eine echte Erleichterung – zeitlich wie finanziell.“

 

Quelle

DIE WELT

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3 Minuten

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