Golden Bitcoin, Conceptual Image For Crypto Currency

Wirtschaft

Steuer für Bitcoin und Co?

Nun steht es offenbar fest: Das Jahr 2026 wird für Anleger in Deutschland eine gravierende steuerliche Verschlechterung bringen. Es geht um Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten. Hier wollen die linken Parteien eine Regelung kippen, die sie als „Gerechtigkeitslücke“ empfinden: Bisher sind Veräußerungserlöse aus Krypto steuerfrei, sobald sich die Coins mindestens zwölf Monate im Besitz des Anlegers befanden.

In dieser Hinsicht sind digitale Münzen physischem Gold und anderen sogenannten Wirtschaftsgütern gleichgesetzt. Diese Einordnung von Bitcoin, Ether, Monero und anderen Kryptowerten hat der Bundesfinanzhof (BFH) 2023 in einem wegweisenden Urteil bestätigt. Laut Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes (§ 23 EStG) bleiben private Veräußerungserlöse nach einem Jahr Haltefrist von der Besteuerung verschont. Auch Weinraritäten, Schmuck, wertvolle Uhren, Oldtimer oder Kunstwerke fallen unter diesen Paragrafen. Ende April hatte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) bei der Vorstellung der Eckwerte des künftigen Bundeshaushalts angekündigt, von dem BFH-Urteil abzugehen und Kryptowährungen anders zu besteuern. Die Details der Neuregelung sollen bis Sommer im Finanzministerium ausgearbeitet werden. Die SPD hatte dies bereits im Wahlkampf gefordert. Zwei Oppositionsparteien nutzen die Zeit, um den Druck auf die Regierung mit bereits konkret ausgearbeiteten eigenen Vorschlägen zu erhöhen: Grüne und Linkspartei legen eigene Gesetzentwürfe vor. Darin zeigt sich, in welche Richtung es wohl gehen wird.

Wie sieht es aktuell aus?

Die steuerliche Besteuerung von Kryptos unterscheidet sich grundlegend von der steuerlichen Behandlung von Kapitaleinkünften. Kursgewinne und laufende Erträge aus Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag. In Summe bedeutet das einen Abzug von 26,375 Prozent. Wie lange sich die Papiere im Besitz des Anlegers befinden, spielt keine Rolle. Anders bei Krypto. Hier ist die Haltedauer entscheidend. Wer innerhalb einer Frist von zwölf Monaten Gewinne mit Bitcoin & Co. erzielt, muss die mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, der sich auf bis zu 42 Prozent belaufen kann. Für Bezieher besonders hoher Einkommen gilt die „Reichensteuer“ von 45 Prozent. Obendrauf kommt der Solidaritätszuschlag. Die Maximalbelastung liegt dadurch bei knapp 47,5 Prozent. Das heißt: Fast jeder zweite Gewinn-Euro geht an den Staat. Außerhalb dieser manchmal auch als „Spekulationsfrist“ bezeichneten Spanne sind die Gewinne steuerfrei. Unter Experten sorgt der Vorstoß der linken Parteien für Unverständnis. „Jede steuergesetzliche Regelung mit Kryptowerten bedarf der grundgesetzlich systematischen Vereinbarkeit mit der Besteuerung anderer Assets wie Immobilien, Gold oder Fremdwährungen“, ordnet Fachanwalt Joerg Andres ein.

Was wollen die Grünen?

Noch ehe das Finanzministerium seinen Entwurf vorgelegt hat, wollen die Grünen im Deutschen Bundestag ein Gesetz einbringen, das Bitcoin-Gewinne sofort steuerpflichtig machen würde: „Die Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des § 23 EStG wird aufgehoben. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert“, heißt es in dem Entwurf. Eine sofortige Abschaffung der Haltefrist würde bedeuten, dass mindestens die Gewinne aus 2026 gekauften Kryptos nach einem Jahr nicht mehr von der Steuer befreit wären. „Die neuen Regeln gelten für ab dem 1. Januar 2026 erworbene Kryptowerte“, lautet die Formulierung im Gesetzentwurf. Selbst wenn das Gesetz erst zum Jahreswechsel in Kraft tritt, wären die gehaltenen Coins nicht lange genug im Besitz des Anlegers, um Bestandsschutz zu erreichen. Das letzte Kaufdatum, um die Steuerfreiheit sicher mit in die Zukunft zu nehmen, wäre demnach der 31. Dezember 2025 gewesen. Die Grünen argumentieren gewissermaßen auf zwei Ebenen. Zum einen wollen sie nach eigenem Bekunden eine Gerechtigkeitslücke schließen: „Während Aktiengewinne in Deutschland immer versteuert werden müssen, sind Gewinne aus Kryptowerten nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.“ Daher gelte die Bundesrepublik in Europa „als Steuerparadies für Spekulationen mit Kryptowerten“. Tatsächlich ist es in einer Handvoll Staaten der Europäischen Union (EU) möglich, Gewinne steuerfrei zu erzielen – vor allem unter der Voraussetzung, dass die Münzen lange gehalten werden. Zu diesen Staaten zählen Portugal, Malta und Zypern. Für Deutschland soll dieser Sonderstatus durch die Gesetzesänderung beendet werden. Gleichzeitig führt die Partei aber auch mögliche Mehreinnahmen an. „Durch den Wegfall der Einjahresfrist (…) steigt das Einkommensteueraufkommen um mindestens etwa 5 Mrd. Euro“, so der Entwurf.

Was wollen die Linken?

Neben den Grünen hat auch die Fraktion der Linken im Bundestag einen Antrag formuliert. Nach deren Willen sollen Kryptowerte wie „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ besteuert werden (nach Paragraf 20 EStG), Gewinne würden dann also Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen. Schon im November 2025 hatte sich die Oppositionsfraktion im Bundestag für die Abschaffung der Haltefrist von Kryptowerten eingesetzt. „Wir sehen es als Erfolg unserer Arbeit an, dass sich nun auch die SPD zumindest für die Abschaffung dieses ungerechten Steuervorteils ausspricht“, sagt die Linke-Abgeordnete Isabelle Vandre. Doch die Pläne der Partei gehen weiter. Zusätzlich soll nach dem Willen der Linken eine Wegzugsbesteuerung (nach Paragraf 6 AStG) greifen. Wer also während seines Wirkens in Deutschland Buchgewinne mit Bitcoin & Co. erzielt hat, müsste diese Buchgewinne selbst dann liquiditätswirksam versteuern, wenn gar kein Verkauf stattfindet. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Unternehmen und unter bestimmten Bedingungen auch für ETFs. Geht es nach den Linken, sollen Krypto-Gewinne künftig ebenso wie Aktiengewinne mit 26,375 Prozent besteuert werden.

Wie verändert sich das Kalkül?

Für einen Teil der Anleger in Deutschland sind Kryptos in den vergangenen Jahren eine alternative Anlageklasse geworden. Manche haben auf schnelle Kurszuwächse gesetzt, andere haben begonnen, Bitcoin & Co. als Teil ihres Portfolio-Mix zu betrachten, als Beimischung, die die Eigenschaften des Gesamtdepots verbessert. Die Bundesregierung spricht von rund sieben Millionen Menschen hierzulande, die Krypto nutzen. Eine Beispielrechnung zeigt, welche Folgen eine Verschärfung hätte. Basis der Berechnung ist der Erwerb von Bitcoin für 10.000 Euro im Mai 2021, zu einem damaligen Preis von 34.000 Euro je Coin. Bei einem heutigen Kurs von etwas über 68.000 Euro wäre der Wert also auf mehr als das Doppelte angewachsen, nach Abzug von Transaktionskosten sind das rund 10.000 Euro Wertzuwachs. Laut der bisherigen Regelung bleiben diese 10.000 Euro Kursgewinn steuerfrei – die Jahresfrist ist längst abgelaufen. Fallen künftig auf die 10.000 Euro Wertzuwachs unabhängig von der Haltefrist Steuern an, könnte das für Spitzenverdiener eine Belastung von 4431 Euro bedeuten (ein Abzug von 42 Prozent Spitzensteuersatz plus Soli), der Freibetrag von 1000 Euro wäre in dem Fall bei weitem überschritten. Angesichts der zwischenzeitlichen Wertschwankungen würde das Krypto-Investments insgesamt deutlich weniger attraktiv machen.

Und wenn Kryptos wie Wertpapiere besteuert würden?

Einigen sich die Koalitionäre darauf, Kryptos steuerlich ähnlich zu behandeln wie Wertpapiere, ist die Belastung niedriger, aber immer noch gravierend. Von den 10.000 Euro Kursgewinn aus dem Beispiel müssten dann 2637,50 Euro an den Fiskus abgeführt werden. Denkbar ist, dass hiesige Neobroker und Marktplätze die Steuer gleich an der Quelle einbehalten, wie es bei Aktien oder Fonds der Fall ist.

Was sollten Anleger jetzt unbedingt tun?

Wer schon vor dem Jahr Bitcoin und andere Kryptowerte gekauft hat, kann darauf setzen, dass für die Bestände ein Vertrauensschutz gilt. Der Steuerexperte Christoph Juhn macht geltend, dass ein neues Gesetz Gewinne, die unter der alten Rechtslage bereits steuerfrei hätten realisiert werden können, nicht rückwirkend besteuern dürfe. Das habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05; BVerfGE 127, 1; BStBl. II 2011, 76) zur Spekulationssteuer bei Immobilien klargestellt. Damit könnten Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des neuen Gesetzes entstanden sind und bereits die einjährige Haltefrist überschritten hatten, lebenslang steuerfrei bleiben. Steuerexperte Juhn sagt, wer absolut sicher gehen wolle, könne Kryptos vorsorglich verkaufen, um die bisherige Wertsteigerung in jedem Fall steuerfrei einzufahren. Wann genau das neue Gesetz verkündet wird, ist noch unklar. Der Koalitionspartner CDU/CSU hat sich eher skeptisch zu den Plänen des SPD-geführten Ministeriums gehäußert.

Quelle

DIE WELT
Daniel Eckert, Michael Höfling, Karsten Seibel

Lesedauer

6 Minuten

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