Rente
Ökonomen fordern Einsparung bei Beamten-Pensionen
Rentenexperten sehen Sparpotenzial bei der „Sonderzahlung“, dem ehemaligen Weihnachtsgeld für Staatsdiener im Ruhestand. Doch die Politik zieht sich auf verfassungsrechtliche Bedenken zurück.
Führende deutsche Renten-Ökonomen fordern Einsparungen bei Beamtenpensionen und stoßen dabei auf harten politischen Widerstand. Sparmöglichkeiten sehen die Wirtschaftswissenschaftler vor allem bei der „Sonderzahlung“, dem ehemaligen Weihnachtsgeld. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes gaben Bund und Länder 2024 rund 90 Milliarden Euro für die Pensionen von 1,8 Millionen Pensionären und Versorgungsempfängern aus – eine Verdopplung seit 2007. Während das Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittsverdiensts gedeckelt ist, bekommen frühere Beamte bis zu 71,75 Prozent ihrer Bezüge.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten Pensionäre 2025 im Schnitt ein monatliches Ruhegehalt von 3416 Euro brutto. Die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung beträgt nur 1836 Euro brutto. Jedoch haben Beamte im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse. Anders als Rentner erhalten die meisten Pensionäre eine „Sonderzahlung“ – das ehemalige Weihnachtsgeld –, die teilweise in die monatliche Pension integriert ist und in anderen Bundesländern separat ausgezahlt wird.
Der Rentenexperte Bernd Raffelhüschen hält diese „Sonderzahlungen“ für eine der wenigen Möglichkeiten, um die Pensionslast leicht zu verringern. Im Gespräch mit WELT AM SONNTAG sagt er, dass es langfristig sinnvoll wäre, „weniger zu verbeamten, um den Anstieg der Pensionslasten abzuschwächen.“ Bei den bereits vorhandenen Beamten dürfe aber verfassungsrechtlich nicht gekürzt werden. „Die Pensionen sind eigentumsrechtliche Ansprüche, da führt kein Weg dran vorbei.“ Spielraum gebe es lediglich bei den Sonderzahlungen. Da der Bund und einige Länder sie in die monatliche Pensionszahlung integriert hätten, seien aber sogenannte Gewöhnungseffekte entstanden. „Das Verfassungsgericht könnte dann urteilen, dass die Sonderzahlung zur allgemeinen Alimentierung gehört.“ Sie dürfte dann wiederum nicht gekürzt werden.
Raffelhüschen plädiert daher dafür, den Anstieg der Pensionen abzuschwächen. So könnte auch für Beamte der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt werden, der für Rentner gilt, aber inzwischen ausgesetzt wurde. Eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst würde dann nicht vollständig auf die Pensionen übertragen. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass Karlsruhe dem zustimmen würde, solange der Nachhaltigkeitsfaktor für Rentner ausgesetzt sei, sagt der Experte. Er müsse zuvor wieder aktiviert werden.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding fordert, weniger Menschen zu verbeamten, um Gelder einzusparen – selbst, wenn das erst in Jahrzehnten wirken werde. Möglich sei auch eine Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von 71,75 Prozent. „Falls eine Absenkung des Höchstsatzes vom Gesetzgeber mit der Gleichbehandlung von Renten und Pensionen begründet würde, könnte das Verfassungsgericht dies wohl akzeptieren“, argumentiert er. Der Arbeitsrechtsprofessor Ralf Kreikebohm empfiehlt die Beschränkung der Verbeamtung auf hoheitliche Tätigkeiten als „Königsweg“. Auch er hält eine Absenkung des Höchstsatzes und eine Kürzung der Sonderzahlung für „verfassungsrechtlich wohl möglich“.
Von der Politik allerdings bekommen die Ökonomen keine Unterstützung. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte WELT AM SONNTAG, er stehe Kürzungen der Pensionen „außerordentlich kritisch gegenüber“. Zum einen seien sie mit Blick auf die jüngsten Urteile der Bundes- und der Landesverfassungsgerichte zur Höhe der Beamtenalimentation rechtlich problematisch. „Zum anderen müssen Beamte für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen und gegenüber Staat und Dienstherrn loyal sein.“ Die AfD-Rentenpolitikerin Ulrike Schielke-Ziesing wiegelt ebenfalls ab: „Pensionäre genießen einen Bestandsschutz“, sagte sie mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Daher ist eine Kürzung an der Stelle sowohl rechtlich wie auch tatsächlich nicht möglich.“ Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Armin Grau, argumentiert, Leistungskürzungen seien durch das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes sehr enge Grenzen gesetzt. Es gebe „kaum Spielräume“. Die Linke-Expertin für Alterssicherungspolitik Sarah Vollath sagte, statt über Kürzungen zu diskutieren, solle man sich „eher darauf konzentrieren, wie wir die viel zu niedrigen Renten von 21 Millionen Rentnern erhöhen können.“ Die Union wollte sich nicht äußern.
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