Fruhstorfer + Partner
Steuertermine

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern.

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Fälligkeitstag.

Hat der Unternehmer beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlung um jeweils einen Monat.

Bei Unternehmern, die zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn sie jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der gesamten Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung wird i. d. R. bei der Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember angerechnet.

Monatszahler Quartalszahler
2012 Zahlungstermin für Monat Zahlungstermin für Quartal
Jan. 10. (13.) 12/2011 10. (13.) IV/2011
Feb. 10. (13.) 01/2012
März 12. (15.) 02/2012
April 10. (13.) 03/2012 10. (13.) I/2012
Mai 10. (14.) 04/2012
Juni 11.* (14.) 05/2012
Juli 10. (13.) 06/2012 10. (13.) II/2012
Aug. 10. (13.) 07/2012
Sept. 10. (13.) 08/2012
Okt. 10. (15.*) 09/2012 10. (15.*) III/2012
Nov. 12.* (15.) 10/2012
Dez. 10. (13.) 11/2012
     

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Zusammenfassende Meldungen

Zusammenfassende Meldungen sind monatlich abzugeben, jeweils am 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Meldezeitraumes (Kalendermonats). Die monatliche Abgabefrist gilt für Unternehmer mit meldepflichtigen Umsätzen für das laufende Kalendervierteljahr bzw. für eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre mehr als 50.000 € (bis VZ 2011 : 100.000 €) erstattet werden. Als meldepflichtige Umsätze zur Berechnung der maßgeblichen Umsatzgrenze gelten solche aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen sowie Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (vgl. BMF-Schreiben vom 15.6.2010 IV D 3 - S 7427/08/10003-03, Rz. 5). Bei Umsätzen von nicht mehr als 50.000 € (bis VZ 2011: 100.000 €) gilt das Kalenderquartal als Meldezeitraum. Es ist keine Dauerfristverlängerung möglich.

Umsätze > 100.000 EUR Umsätze kleiner oder gleich 100.000 EUR
Januar 25. Für Dezember 2011 Januar 25 IV/Quartal 2011
Februar 27.* Für Januar 2012    
März 26.* Für Februar 2012    
April  25. Für März 2012 April 26 Für I Quartal 2012
Mai 25. Für April 2012    
Juni  27. Für Mai 2012    
Juli  25. Für Juni 2012 Jul 25 Für II Quartal 2012
August 27.* Für Juli 2012    
September 25. Für August 2012    
Oktober 25. Für September 2012 Oktober 25 Für III Quartal 2012
November 26.* Für Oktober 2012    
Dezember 27.* Für November 2012    

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen, Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen

Monatszahler Quartalszahler Jahr
2012 Zahlungstermin für Monat Zahlungstermin für Quartal Zahlungstermin
Jan. 10. (13.) 12/2011 10. (13.) IV/2011 10. (13.)
Feb. 10. (13.) 01/2012
März 12. (15.) 02/2012
April 10. (13.) 03/2012 10. (13.) I/2012
Mai 10. (14.) 04/2012
Juni 11. (14.) 05/2012
Juli 10. (13.) 06/2012 10. (13.) II/2012
Aug. 10. (13.) 07/2012
Sept. 10. (13.) 08/2012
Okt. 10. (15.*) 09/2012 10. (15.*) III/2012
Nov. 12. (15.) 10/2012
Dez. 10. (13.) 11/2012
      

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankenarbeitstag des jeweiligen Monats fällig.

Seit 1. Januar 2008 gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen zwei Arbeitstage vor Fälligkeit an die Einzugsstelle übermittelt werden.

Einkommensteuer (ESt)-/Körperschaftsteuer (KSt)-Vorauszahlungen

2012 Zahlungstermin für Quartal
März 12.* (15.) I/2012
Juni 11.* (14.) II/2012
Sept. 10. (13.) III/2012
Dez. 10. (13.) IV/2012
   

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO).

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

2012 Zahlungstermin für Quartal
Feb. 15. (20.*) I/2012
Mai 15. (18.) II/2012
Aug. 15. (20.*) III/2012
Nov. 15. (19.) IV/2012
   

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO).

Grundsteuer-Vorauszahlungen

2012 Zahlungstermin für Quartal
Feb. 15. (20.*) I/2012
Mai 15. (18.) II/2012
Aug. 15. (20.) III/2012
Nov. 15. (19.) IV/2012
   
2012 Zahlungstermin jährliche Fälligkeit
Jul. 02.* (05.)
   

* Verschiebung des Termins auf diesen Tag (nächster Werktag) wegen Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO).

Die Gemeinde kann verlangen, dass die Beiträge bis einschließlich 15 € auf einmal am 15.8. und Beiträge bis schließlich 30 € je zur Hälfte am 15.2. und 15.8. zu zahlen sind.

Steuererklärungen

Die Erklärungen für die ESt, KSt, USt, GewSt sind spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Die Frist läuft somit regelmäßig am 31.5. des Folgejahres ab, die Fristen können verlängert werden. Ab dem Veranlagungsjahr 2005 gilt für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, allgemein und ohne Antragstellung durch den Steuerberater eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine weitere Fristverlängerung ist bei Vorliegen eines entsprechend begründeten Einzelantrags maximal nur noch bis zum 28.2. des übernächsten Jahres möglich.

Klammerangaben (): Zahlungsschonfrist

Die Zahlungsschonfrist gilt nicht bei einer Barzahlung und Zahlung per Scheck. Sie gilt nur bei einer Überweisung und beim Lastschrifteinzugsverfahren. Scheckzahlungen gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.