Fruhstorfer + Partner
Rundschreiben Jahreswechsel 2009/2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2009 wird vielen als schwieriges und ereignisreiches Jahr in Erinnerung bleiben. Zwischen Abwrackprämie, Kurzarbeit und Bundestagswahl musste jeder von uns seinen persönlichen Weg im Umgang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise finden. Die Auswirkungen auf den Einzelnen oder das einzelne Unternehmen waren höchst unterschiedlich.

Die Zukunft sollten wir zuversichtlich, jedoch auch besonnen und kritisch angehen. Die schlimmsten Auswirkungen der Krise scheinen überwunden. Unsere Wirtschaft zeigt deutliche Zeichen des Aufschwungs und der Erholung. Dennoch sollte uns allen klar sein, dass die Ursachen für das Desaster an den Finanzmärkten und den Einbruch der Wirtschaft bei weitem noch nicht vollständig beseitigt sind. Wir dürfen also gespannt sein, was uns die Zukunft bringen wird.

Wie gewohnt fassen wir an dieser Stelle die umfangreichen Steuerrechtsänderungen des vergangenen Jahres nochmals kurz zusammen. Auch wollen wir auf die geplanten Änderungen aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hinweisen. Aufgrund der Fülle der Änderungen, beschränken wir auch dieses Jahr unsere Hinweise auf wesentliche Änderungen von allgemeiner Bedeutung. Weiterhin wollen wir auf Fristen und Termine hinweisen, die Sie nach Möglichkeit noch dieses Jahr erledigen sollten, oder für die dieses Jahr noch dringender Handlungsbedarf besteht. Bitte betrachten Sie unsere Information als Überblick und bei Bedarf als Grundlage für ein persönliches Gespräch.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem, für viele schwierigen, Jahr. Natürlich wollen wir auch im Jahr 2010 an Ihrer Seite stehen und Ihnen helfen, neue Herausforderungen zu meistern.

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir frohe Weihnachten. Neben einem guten Rutsch ins Neue Jahr wünschen wir Ihnen für das Jahr 2010 viel Glück, Erfolg und Gesundheit.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen noch bis zum 23.12.2009 zur Verfügung. In der Zeit vom 24.12.2009 bis zum 03.01.2010 ist unsere Kanzlei geschlossen. Ab dem 04.01.2010 sind wir wieder für Sie erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen
Steuerkanzlei Fruhstorfer und Partner
mit Team

Geplante Gesetzesänderungen
Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz will die neue Regierung den erwarteten Aufschwung unterstützen. Folgende Maßnahmen sind (soweit nichts anderes angegeben) ab dem Jahr 2010 geplant. Sie sind jedoch - insbesondere aufgrund leerer Haushaltskassen - höchst umstritten:

  • Anstieg der Kinderfreibeträge pro Kind von bisher 6.024 € auf 7.008 €
    Hierzu steigt der Kinderfreibetrag von 3.864 € um 624 € auf nunmehr 4.488 € sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.160 € um 360 € auf 2.520 €.

  • Erhöhung des Kindergeldes
    Gleichzeitig mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages steigt auch das Kindergeld ab 2010 um jeweils 20 € je Kind auf nunmehr 184 € bzw. 190 € (für das 3. Kind) sowie 215 € (ab dem 4. Kind).

  • Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
    Die Zurechnung von Miet- und Pachtzinsen zum Gewerbeertrag soll von nun 65% auf 50% gesenkt werden. Wichtig: Der bisherige Freibetrag für die gesamten Zurechnungstatbestände zum Gewerbeertrag bleibt unverändert bei 100.000 €.

  • Wiedereinführung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €*
    Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150 €* und 410 €* können wahlweise sofort abgeschrieben werden oder weiterhin der Poolabschreibung (für Wirtschaftsgüter zwischen 150 €* bis 1.000 €*) unterworfen werden. Für Wirtschaftsgüter zwischen 410 €* und 1.000 €* bleibt es zwingend bei der Poolabschreibung.
  • *Soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, handelt es sich um Netto- im Übrigen um Bruttobeträge

  • Verringerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragungen an nahe Angehörige
    In der Erbschaftsteuerklasse 2 (also insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder) soll der bisherige Steuertarif von 30% bzw. 50% auf einen Stufentarif von 15% bis 43% gesenkt werden. Die Vergünstigung soll ab 2010 gelten. Übertragungen im betroffenen Personenkreis sollten unbedingt bis Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zurückgestellt werden und frühestens 2010 vorgenommen werden!

  • Erleichterungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
    Zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge sollen die Nachversteuerungstatbestände entschärft werden. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
    Regelverschonung (85%): Das Unternehmen muss nur noch fünf statt sieben Jahre fortgeführt werden und die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraumes darf nicht unter 400% (bisher 650%) der Ausgangssumme sinken.
    Volle Verschonungsregelung (Antrag auf 100%): Das Unternehmen muss nur noch sieben statt zehn Jahre fortgeführt werden und die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraumes darf nicht unter 700% (bisher 1.000%) der Ausgangssumme sinken.
    In beiden Optionsfällen soll die Lohnsummenregelung nur bei mehr als 20 Arbeitnehmern (bisher 10) Anwendung finden. Die Frist für schädliche Überentnahmen wurde in beiden Fällen von bisher sieben auf nunmehr fünf Jahre verkürzt. Die Vergünstigungen sollen rückwirkend auch für Erwerbe ab dem 01.01.2009 gelten.

  • Einführung des ermäßigten Steuersatzes von 7% für kurzfristige Beherbergungsleistungen
    Ab dem 01.01.2010 soll sich der Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Beherbergung (bis zu sechs Monate) auf 7% reduzieren. Betroffen sind davon folgende Leistungen:
    - die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Fremden
    - Umsätze des klassischen Hotelgewerbes
    - die kurzfristige Beherbergung in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie
    - die kurzfristige Überlassung von Campingflächen für das Aufstellen von Zelten u.ä.
    Weiterhin sollen jedoch folgende Leistungen dem vollen Steuersatz (19%) unterliegen:
    - Verpflegung (hier insbesondere das Frühstück)
    - Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere TV und Internet)
    - TV-Nutzung („pay per view“)
    - Getränke aus der Minibar
    - Benutzung Sauna- und Wellnessbereich
    - Überlassung von Tagungsräumen
    - sonstige Pauschalangebote
    Aufgrund der leeren Haushaltskassen und der erheblichen Abstimmungsprobleme ist diese Maßnahme im laufenden Gesetzgebungsverfahren besonders umstritten.

  • Weiterhin sind folgende Maßnahmen geplant
    - Erleichterungen bei der Verlustverrechnung in Fällen des Unternehmenserwerbs (Sanierungsfälle / konzerninterne Unternehmensumgliederungen / Beteiligungserwerb an Körperschaften)
    - Verbesserungen bei der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen (Anhebung der Freigrenze auf 3 Mio. € / Verbesserung der „Escape-Klausel“ für deutsche
    Konzerne / Einführung eines Zinsvortrages abhängig vom EBITDA)
    - Erhöhung der Stromeinspeisevergütung für vor 2009 in Betrieb genommene Anlagen in modularer Bauweise

Bitte beachten Sie, dass sich im endgültigen Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können.

Tipps, Tricks und Hinweise zur Steuergestaltung und zum Jahreswechsel 2009 / 2010

Sie erhalten hier einen kleinen Überblick über mögliche Tipps und Tricks, mit denen Ihnen die Steueränderungen der letzten Zeit, oder geplante Steueränderungen nicht zum Nachteil werden:

  • Antrag auf Einkommensteuerveranlagung (in Erstattungsfällen)
    Im Vorjahr wurden die bisherigen Antragsfristen für Einkommensteuererklärungen bei Arbeitnehmern („Lohnsteuerjahresausgleich“) aufgehoben. Es gelten nun die allgemeinen Verjährungsfristen. Wer für Vorjahre Erstattungen erwartet, sollte sich beeilen. Bis zum 31.12.2009 können Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich für das Kalenderjahr 2005 abgegeben werden. Danach ist nach Ansicht der Finanzverwaltung eine Erklärung nicht mehr möglich.

  • Steuerklassenwahl überprüfen
    Verheiratete Arbeitnehmer, die schon jetzt absehen können, dass sie nächstes Jahr Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Elterngeld / Krankengeld / Arbeitslosengeld), sollten die Wahl ihrer Lohnsteuerklasse überprüfen. Derjenige, der aller Voraussicht nach solche Leistungen beantragen wird, sollte in die günstigere Lohnsteuerklasse 3 wechseln. Die Höhe der zu erwartenden Lohnersatzleistungen erhöht sich hierdurch.

  • Altersvorsorge überprüfen
    Zum Jahreswechsel sollten Sie prüfen, ob Ihre Altersvorsorge auf den „richtigen Beinen“ steht und ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. alle Anträge gestellt sind. Zu beachten ist insbesondere Folgendes:

    - Zulagenantrag bei Riester-Sparverträgen: Der Zulagenantrag für das Jahr 2007 muss bis zum 31.12.2009 gestellt werden. Danach verfällt der Antrag auf Zulage. Beachten Sie, dass auch Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen (Familienzuwachs) gemeldet werden müssen. Wurde der Anbieter des Sparvertrages zur Antragsstellung bevollmächtigt, erledigt dieser für Sie den Antrag. Auskunft hierüber erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.
    - Schöpfen Sie Ihren Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus: Arbeitnehmer können für das Jahr 2009 insgesamt 2.592 € steuer- und sozialversicherungsfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Sie sollten vor Jahresende prüfen, ob die zulässigen Höchstgrenzen ausgeschöpft wurden. Nicht ausgeschöpfte Höchstbeträge können durch (weitere) Gehaltsumwandlungen ausgeschöpft werden.
    - Beiträge zu einer Basisrente (Rürup-Rente): Beiträge zu einer Rürup-Rente mindern als Sonderausgaben Ihre Steuerlast. Im Jahr 2009 können 68% der Beiträge (max. Beitragshöhe 20.000 €/Person/Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig bei Rürup-Renten!: Die Abzugsfähigkeit der gezahlten Beiträge steigt in den folgenden Jahren jährlich um 2% an. Einzahlungen in Rürup-Rentenverträge sollten flexibel gestaltet werden. In Jahren mit geringem Einkommen sollte die Möglichkeit bestehen, verminderte Beiträge zu leisten oder die Beitragszahlung auszusetzen.
    - Berufsständische Versorgungswerke: Die aktuelle Situation an den Kapitalmärkten zwingt berufsständische Versorgungswerke die Verzinsung geleisteter Vorsorgebeiträge drastisch zu reduzieren. Einzahlungen in diesem Jahr sind in der Regel noch nicht von der gesunkenen Verzinsung betroffen. Neben Steuerminderungen bringen Beitragszahlungen im Jahr 2009 damit auch höhere Rentenzahlungen in späteren Jahren!

  • Anspruch auf Kinderfreibetrag (für Kinder in Ausbildung)
    Ein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht für volljährige Kinder nur dann, wenn deren Einkünfte und Bezüge im Kalenderjahr 2009 den Betrag von 7.680 € nicht überschreiten. Wird dieser Betrag (geringfügig) überschritten, können Ausgaben für Werbungskosten (Arbeitsmittel / Arbeitskleidung / Fachliteratur) den Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag sichern. Bei Kindern in Ausbildung sollte also bereits jetzt eine Prüfung von deren Einkünften und Bezügen erfolgen. Achtung: Nach Ansicht der Finanzgerichte (u.a. FG München Az K 2984/07) zählen auch (größere) unbestimmte Geldgeschenke von Verwandten zu den Bezügen eines Kindes!
  • Aufwendungen für Nichtbilanzierende und alle übrigen Steuerzahler
    Nichtbilanzierende Steuerpflichtige können noch im Jahre 2009 ihre Steuerlast mindern, indem sie Aufwendungen, die im nächsten Jahr fällig werden, bereits vorab bezahlen. Hierzu zählen z.B. folgende einfache Maßnahmen:
  • Aufstockung des Waren- / Lagerbestandes
  • Kauf von Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen
  • Anmerkung: Vermieten Sie lediglich Gebäude, so erfüllt auch das Auffüllen des Heizöltanks diesen Zweck!
  • Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 150 €* sind im Jahr 2009 sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Die Anschaffung von Wirtschaftsgütern im Wert von 150 €* bis 410 €* sollten jedoch augrund der geplanten Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in das Jahr 2010 verschoben werden.
    *Soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, handelt es sich um Netto- im Übrigen um Bruttobeträge
  • Leisten einer Leasing-Sonderzahlung / Zahlung eines Disagios
    Aufgrund Neuregelung des § 11 EStG ergeben sich für Leasing-Sonderzahlungen keine Nachteile, wenn diese nicht für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren geleistet werden. Gleiches gilt für ein marktübliches Damnum oder Disagio, das vor dem 01.01.2010 abfließt . Als marktüblich gilt ein Damnum in Höhe von 5% bei einer Laufzeit von 5 Jahren.
  • Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen auf sofort abzugsfähige Aufwendungen (z.B. Anzahlungen für Reparaturen / Renovierungen / Instandhaltungen)
  • Zahlungen an das Kirchensteueramt sind im Jahr der Zahlung steuerlich abzugsfähig
  • Ausschöpfen bzw. Zusammenballung von außergewöhnlichen Belastungen
    Krankheitskosten wirken sich häufig aufgrund einer so genannten „zumutbaren Eigenbelastung“ steuerlich nicht aus. Fallen jedoch innerhalb eines Jahres (geplant) Aufwendungen für mehrere Familienmitglieder an, so kann diese „zumutbare Eigenbelastung“ oftmals überwunden werden.
  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
    Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt. Prüfen Sie, ob Sie alle in diesem Jahr erhaltenen Leistungen belegmäßig nachweisen können. Handwerkeraufträge, die Sie dieses Jahr noch erhalten und bezahlen, mindern Ihre Steuerlast 2009! Die abzugsfähigen Beträge wurden im Jahr 2009 im Übrigen auf max. 6.000 € jährlich verdoppelt. Übersteigen Ihre Aufwendungen diesen Betrag, sollten sie versuchen, die Aufwendungen in das nächste Jahr zu verlagern.

Eine weitere legitime Maßnahme zur Steuerminderung ist das Verschieben von Einnahmen auf das folgende Kalenderjahr. Dies kann durch erhöhte Zahlungsziele oder durch Rechnungsstellung im Folgejahr erreicht werden. Möglichen Steuervorteilen sind in diesen Fällen jedoch der Nachteil durch den verspäteten Zahlungseingang und möglicherweise das Risiko eines erhöhten Zahlungsausfalles gegenüberzustellen.

Hinweise für Unternehmen

> Aufbewahrung von Unterlagen:
Nach dem 31.12.2009 können folgende Unterlagen vernichtet werden:

  • Geschäftsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte sowie Buchungsbelege bis zum 31.12.1999 oder früher
  • empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2003 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden
  • sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahr 2003 oder früher.

  • Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten. Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind
  • für eine begonnene Außenprüfung
  • für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen
  • für ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt und
  • bei vorläufigen Steuerfestsetzungen.

  • Es ist darauf zu achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für 10 Jahre vorgehalten werden müssen.

    > Inventur zum Geschäftsjahresschluss 2009
    Die Grundlage zur Erstellung der Bilanz ist die körperliche Erfassung (Inventur) und Aufzeichnung der einzelnen Vermögensgegenstände in ein Inventurverzeichnis. Die Inventur muss zeitnah, d. h. innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Bei der körperlichen Bestandsaufnahme sind alle Vermögensgegenstände wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren zu erfassen. Auch Waren, die in fremden Lagern gehalten werden (z. B. bei einer Spedition), oder Kommissionswaren müssen aufgezeichnet werden. Wird eine permanente Inventur durchgeführt, kann eine körperliche Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag unterbleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bestand aus Lagerbüchern festgestellt werden kann und mindestens einmal im Verlauf des Wirtschaftsjahres der Buchbestand anhand einer körperlichen Bestandsaufnahme überprüft wird. Bewegliches Anlagevermögen braucht körperlich nicht erfasst zu werden, wenn ein besonderes Anlageverzeichnis geführt wird, in welchem jeder Zu- und Abgang laufend eingetragen ist. Die durch die Inventur erfassten Vermögensgegenstände müssen nach Art, Menge und unter Angabe ihres Wertes in ein Inventar verzeichnet werden.
    Forderungen und Schulden sind der Buchführung zu entnehmen und in einer namentlichen Aufstellung unter Kenntlichmachung von zweifelhaften Forderungen zu erfassen. Die Inventurunterlagen sind von der aufnehmenden Person zu unterschreiben. Die Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

    > Bildung von Rückstellungen zum 31.12.2009
    Bilanzierende Steuerpflichtige können den Gewinn des Wirtschaftsjahres 2009 durch die Bildung von Rückstellungen erheblich mindern. Wichtig ist in diesem Falle jedoch, dass der Grund der Rückstellungen bereits zum Bilanzstichtag vorlag. Kluge Steuerzahler sorgen hier durch entsprechende Nachweise vor. Dokumentieren Sie daher die Grundlagen für die Bildung von Rückstellungen ausreichend und aussagekräftig. Hierzu zählen z. B:

    • Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen
    • Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen
    • Rückstellung für Aufbewahrungspflichten
    • Rückstellung für den Urlaub und Überstunden von Mitarbeitern
    • Rückstellung für Prozesskosten

    Die hier beschriebenen Rückstellungsmöglichkeiten stellen nur eine kleine Auswahl aus den möglichen Rückstellungen dar. Ergänzende Hinweise zu den Rückstellungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte unserem Rundschreiben zum Jahreswechsel 2008/2009. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten Ihres Unternehmens in einem persönlichen Gespräch.

    > Überentnahmen vermeiden
    Sind die Entnahmen eines Wirtschaftsjahres größer als der Gewinn, so spricht man von „Überentnahmen“. Sollzinsen eines Unternehmens sind bei Überentnahmen in der Regel nur beschränkt abzugsfähig. Um dies zu vermeiden, können dem Unternehmen bis zum Jahresende wieder Einlagen zugeführt werden.

    > Privatentnahmen ins Jahr 2009 vorziehen oder stille Reserven realisieren
    In gänzlich andere Richtung zielt die Empfehlung, Privatentnahmen vorzuziehen oder stille Reserven zu realisieren. Für viele Unternehmen war das Jahr 2009 sehr schwierig. Oftmals mussten Verluste oder erhebliche Gewinneinbrüche hingenommen werden. Die Steuerbelastung sinkt hierdurch erheblich, zum Teil fallen keine Ertragsteuern an. Diese Gelegenheit kann genutzt werden, Wirtschaftsgüter zum „Nulltarif“ in das Privatvermögen zu überführen oder stille Reserven bei geringer Steuerquote aufzudecken.

    > Forderungsmanagement straffen und Außenstände bewerten
    In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellen erhebliche Forderungsaußenbestände einen existenzgefährdenden Luxus für Unternehmen dar. Erhebliche Außenstände schmälern die Liquidität und verringern aufgrund der notwendigen zusätzlichen Fremdfinanzierung den Gewinn des Unternehmens. Gleichzeitig steigt mit der Dauer der Außenstände das Ausfallrisiko sprunghaft an.
    Unternehmer sind gut beraten, ihre Leistungen vollständig und zeitnah abzurechnen. Erhebliche Forderungen sollten abgesichert werden. Kunden sollten laufend auf ihr Zahlungsverhalten überprüft werden. Forderungen, bei denen bereits Zahlungsstörungen vorliegen oder sich andeuten, sollten kritisch bewertet und hierzu Aufzeichnungen gefertigt werden. Im Rahmen des Abschlusses 2009 können durch Wertberichtigungen oder Abschreibungen von Forderungen zumindest Rückflüsse aus Umsatz- oder Ertragssteuern die Liquidität verbessern.

    > Erstattung der Ökosteuer:
    Der Antrag auf Erstattung der Ökosteuer 2008 ist bis zum 31.12.2009 befristet. Für Fragen steht Ihnen Ihr Energielieferant / Versorgungsunternehmen zur Verfügung.

In eigener Sache

Mandantenveranstaltung:

Am 19.01.2010 findet um 19:00 Uhr in den Räumen unserer Kanzlei ein Mandantenseminar zu den Themen

  • Bürgerentlastungsgesetz (insbesondere Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträgen)
  • EU-Dienstleistungsrichtlinie
    (Neuregelung der Besteuerung von sonstigen Leistungen innerhalb der EG) sowie
  • Wachstumsbeschleunigungsgesetz
    statt. Im Anschluss an die Veranstaltung (ca. 20:30) möchten wir Sie zu einem kleinen Imbiss einladen. Dabei besteht die Möglichkeit zu persönlichen Fragen. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir Sie, Ihre Teilnahme unter kanzlei@fruhstorfer-partner oder per Telefax (09422 / 85 36 20) anzumelden. Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.

Redaktionsschluss unseres Rundschreibens ist der 11.12.2009. Bitte beachten Sie, dass sich bei bevorstehenden Gesetzesneuerungen noch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren ergeben können.