Vorsicht Falle: Betrügereien im Zusammenhang mit Handelsregistereintragungen
In den letzten Monaten häufen sich Meldungen über den sogenannten Adressbuchschwindel: Unseriöse Adressbuchverlage werten Handelsregistereintragungen aus und schicken dann fingierte Rechnungen an die jeweiligen Unternehmen. Bei näherer Untersuchung stellen sich die häufig bereits mit Überweisungsträgern ausgestatteten oder mit Kunden- bzw. Registriernummern versehenen Formulare jedoch als Bestellformular für eine Eintragung in eine (meist wertlose) Adressdatenbank (Branchenregister, Gewerberegister, etc.) heraus.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt ausdrücklich vor diesen Betrügereien, deren wirtschaftliche Schäden für die Unternehmen nach Schätzungen jährlich zwei- bis dreistellige Millionenbeträge erreichen.
Wie erkennen Sie fingierte Rechnungen unseriöser Adressbuchverlage?
Die folgenden Kennzeichen sind lediglich Anhaltspunkte, die nicht alle
gleichzeitig vorliegen müssen:
- Die Schreiben ähneln Rechnungen, sind jedoch als Angebot oder Offerte betitelt oder auf der Rückseite oder im Kleingedruckten als solche gekennzeichnet.
- Sie nehmen Bezug auf die erfolgte Handelsregistereintragung, wobei hierzu häufig die Kopie der Handelsregistereintragung auf dem Formular aufgebracht ist.
- Unter den Kosten werden z. B. Handelregistertextänderungen, Eintragungskosten oder Änderungskosten etc. aufgeführt.
- Es werden bevorzugt behördenähnliche Logos oder Firmenbezeichnungen verwendet.
- Datenerfassungsbögen für eine vermeintlich kostenlose Aufnahme in eine Datenbank werden zugeschickt, wobei tatsächlich nur die Veröffentlichung der Stammdaten kostenfrei ist.
- Bei Handelsregisterneueintragungen werden unter Umständen sogenannte Firmengründungsurkunden verschickt.
Unsere Bitte an Sie: Prüfen Sie grundsätzlich jede Rechnung auf Ihre Richtigkeit. Die Kosten für eine Handelsregistereintragung (Neueintrag, Änderung) fallen beim jeweiligen Amtsgericht an und werden für die die Unternehmen in Bayern ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt. Deren Bankverbindung finden Sie unter www.justiz.bayern.de. Die ebenfalls entstehenden Notarsgebühren werden vom Notar direkt abgerechnet.
Adressbuchschwindel findet daneben auch im Zusammenhang mit geschalteten Werbeanzeigen statt: Das Unternehmen erhält einen vermeintlichen Korrekturabzug mit der Bitte um Freigabe; mit der Unterschrift wird jedoch eine neue Anzeige in Auftrag gegeben.
Wie reagieren Sie richtig, wenn ein Vertrag unterschrieben wurde?
- Versuchen Sie, noch nicht ausgeführte Überweisungen bei Ihrer Hausbank zu stoppen.
- Informieren Sie die Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- Der Vertrag kann nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wobei diese Möglichkeit den Täuschungswillen des Angebotsversenders voraussetzt. Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung ist der Nachweis eben dieses Täuschungswillens nicht unproblematisch, doch wird in der Regel nur in seltenen Fällen versucht, die vermeintlichen Kosten gerichtlich durchzusetzen. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu Rate.
- Schicken Sie eine Kopie des Formulars an die IHK oder den Berufsverband. Bei der IHK eingehende Beschwerden werden an den DSW weitergeleitet. Der DSW kann eine eventuelle Mahntätigkeit der Anbieter unterbinden, stellt unter Umständen Strafanzeige und betreibt die Sperrung der Täterkonten.
Damit es jedoch erst gar nicht so weit kommt, raten wir Ihnen dringend, vor allem Ihre Mitarbeiter im Posteingang und in der Buchhaltung zu sensibilisieren und auf die enorme Bedeutung einer sorgfältigen Rechnungsprüfung hinzuweisen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!




