Fruhstorfer + Partner
Seminarreihe bei Fruhstorfer + Partner
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Steuerrechtsänderungen für 2009 und 2010 sowie die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen waren Inhalt von zwei Informationsveranstaltungen unserer Kanzlei.

Im Rahmen einer Kanzleischulung am 30.01.2010 informierten wir unsere Mitarbeiter/innen sowie ausgewählte Mitarbeiter befreundeter Kanzleien über die umfangreichen Änderungen des Steuerrechts in den Jahren 2009 und 2010. Bei der Mandantenveranstaltung mit dem Thema „Steuern sparen durch Krankenversicherung?“ am 04.02.2010 boten wir Aufklärung über die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen.

Schwerpunkte der Kanzleischulung mit Herrn RA/StB Dennis Naumann waren die Änderungen für Arbeitnehmer (Werbungskosten/Sonderausgaben/Abgabefristen) sowie für Vermieter und Kapitalanleger. Für viele betroffene Steuerzahler interessant dürfte dabei sein, dass die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer nicht in jedem Fall Abgeltungswirkung hat. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann der betroffene Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die zu hohe Steuer vom Finanzamt zurückfordern.
Mit der Erfahrung von mehr als hundert Seminaren jährlich und seiner erfrischenden rheinischen Natur konnte der Referent die Änderungen anhand von praktischen Beispielen sehr anschaulich und lebendig den Teilnehmern nahebringen. Gut gelaunt und frisch motiviert warten nun unsere Mitarbeiter darauf, ihre Erfahrungen zu Ihren Gunsten nutzen zu können.

Bei der Mandantenveranstaltung konnte unser Steuerberater Herr Josef Kleebauer, Partner in unserer Kanzlei, vor zahlreichen Gästen über das Bürgerentlastungsgesetz referieren.
Im Rahmen dieses Gesetzes wurde im Jahr 2009 (auf Druck des Bundesverfassungsgerichts) eine stark erweiterte steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen beschlossen. Etliche Versicherungen werben seitdem mit Steuervorteilen aus der Krankenversicherung. Wie anhand von vielen praktischen Beispielen dargestellt wurde, ist dieses Versprechen der Versicherungen (und unserer Politiker) jedoch trügerisch.
Insgesamt wurde durch die Änderungen die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeleistungen (Versicherungsbeiträgen) zusätzlich verkompliziert. Beim Abzug der Krankenversicherungsbeiträge ist zu berücksichtigten, dass diese keinesfalls unbeschränkt abzugsfähig sind. Lediglich KV-Beiträge zur Deckung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus sind (erweitert) begünstigt. Bei privaten Krankenversicherungen scheiden daher Beiträge für Zusatz- und Wahlleistungen aus. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Bescheinigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen, die private Krankenversicherer ihren Kunden erteilen. Diese Bescheinigung wird auf jeden Fall zur Steuererklärung 2010 benötigt. Als Gewinner der Änderungen können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer betrachtet werden. Die Neuerung führt hier in fast allen Fällen zu einer geringeren Steuerlast, wobei diese freilich aufgrund der persönlichen Einkommens- und Familiensituation stark schwanken kann. „Verlierer“ der Reform sind privat krankenversicherte Selbstständige, die in nicht unerheblichem Umfang Altersvorsorge durch (alte) Lebens- und Rentenversicherungen betreiben. Diese (vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen) Lebens- und Rentenversicherungen führen meist dazu, dass der Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen steuerlich „ins Leere“ läuft. Einen Ausweg aus diesem Dilemma kann der Wechsel von (alten) Lebensversicherungen hin zu neuen Rürup-Rentenverträgen bieten.
Gerne beraten wir Sie hierzu und berechnen die steuerlichen Auswirkungen anhand Ihrer persönlichen Situation.

Neben den Änderungen zur Krankenversicherung wurden zudem die wesentlichen Änderungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie des Umsatzsteuergesetzes (EG-Dienstleistungsrichtline 2010) dargestellt. Nach Abschluss der Veranstaltung nutzten viele Teilnehmer bei einem kleinen Imbiss die Gelegenheit zu persönlichen Fragen an die Steuerberater unserer Kanzlei sowie zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch untereinander.

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