Steuerrechtsänderungen für 2009 und 2010 sowie die Abzugsfähigkeit von
Krankenversicherungsbeiträgen waren Inhalt von zwei
Informationsveranstaltungen unserer Kanzlei.
Im Rahmen einer Kanzleischulung am 30.01.2010 informierten wir unsere
Mitarbeiter/innen sowie ausgewählte Mitarbeiter befreundeter Kanzleien
über die umfangreichen Änderungen des Steuerrechts in den Jahren 2009 und
2010. Bei der Mandantenveranstaltung mit dem Thema „Steuern sparen durch
Krankenversicherung?“ am 04.02.2010 boten wir Aufklärung über die
Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen.
Schwerpunkte der Kanzleischulung mit
Herrn RA/StB Dennis Naumann waren die Änderungen für Arbeitnehmer
(Werbungskosten/Sonderausgaben/Abgabefristen) sowie für Vermieter und
Kapitalanleger. Für viele betroffene Steuerzahler interessant dürfte dabei
sein, dass die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer nicht in jedem Fall
Abgeltungswirkung hat. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann
der betroffene Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die zu
hohe Steuer vom Finanzamt zurückfordern.
Mit der Erfahrung von mehr als hundert Seminaren jährlich und seiner
erfrischenden rheinischen Natur konnte der Referent die Änderungen anhand
von praktischen Beispielen sehr anschaulich und lebendig den Teilnehmern
nahebringen. Gut gelaunt und frisch motiviert warten nun unsere
Mitarbeiter darauf, ihre Erfahrungen zu Ihren Gunsten nutzen zu
können.
Bei der Mandantenveranstaltung konnte
unser Steuerberater Herr Josef Kleebauer, Partner in unserer Kanzlei, vor
zahlreichen Gästen über das Bürgerentlastungsgesetz referieren.
Im Rahmen dieses Gesetzes wurde im Jahr 2009 (auf Druck des
Bundesverfassungsgerichts) eine stark erweiterte steuerliche
Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen beschlossen. Etliche
Versicherungen werben seitdem mit Steuervorteilen aus der
Krankenversicherung. Wie anhand von vielen praktischen Beispielen
dargestellt wurde, ist dieses Versprechen der Versicherungen (und unserer
Politiker) jedoch trügerisch.
Insgesamt wurde durch die Änderungen die steuerliche Berücksichtigung von
Vorsorgeleistungen (Versicherungsbeiträgen) zusätzlich verkompliziert.
Beim Abzug der Krankenversicherungsbeiträge ist zu berücksichtigten, dass
diese keinesfalls unbeschränkt abzugsfähig sind. Lediglich KV-Beiträge zur
Deckung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus sind (erweitert)
begünstigt. Bei privaten Krankenversicherungen scheiden daher Beiträge für
Zusatz- und Wahlleistungen aus. Besonders wichtig ist in diesem
Zusammenhang die Bescheinigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von
Beiträgen, die private Krankenversicherer ihren Kunden erteilen. Diese
Bescheinigung wird auf jeden Fall zur Steuererklärung 2010 benötigt. Als
Gewinner der Änderungen können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
betrachtet werden. Die Neuerung führt hier in fast allen Fällen zu einer
geringeren Steuerlast, wobei diese freilich aufgrund der persönlichen
Einkommens- und Familiensituation stark schwanken kann. „Verlierer“ der
Reform sind privat krankenversicherte Selbstständige, die in nicht
unerheblichem Umfang Altersvorsorge durch (alte) Lebens- und
Rentenversicherungen betreiben. Diese (vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen)
Lebens- und Rentenversicherungen führen meist dazu, dass der Abzug von
Krankenversicherungsbeiträgen steuerlich „ins Leere“ läuft. Einen Ausweg
aus diesem Dilemma kann der Wechsel von (alten) Lebensversicherungen hin
zu neuen Rürup-Rentenverträgen bieten.
Gerne beraten wir Sie hierzu und berechnen die steuerlichen Auswirkungen
anhand Ihrer persönlichen Situation.
Neben den Änderungen zur Krankenversicherung wurden zudem die
wesentlichen Änderungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie des
Umsatzsteuergesetzes (EG-Dienstleistungsrichtline 2010) dargestellt. Nach
Abschluss der Veranstaltung nutzten viele Teilnehmer bei einem kleinen
Imbiss die Gelegenheit zu persönlichen Fragen an die Steuerberater unserer
Kanzlei sowie zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch untereinander.
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