| Europa wächst umsatzsteuerlich immer weiter zusammen: Umsatzsteuerseminar bei Fruhstorfer + Partner | |
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Am 31.10.2009 veranstaltete unsere Kanzlei ein Seminar zur
Umsatzsteuer. Der Referent, Herr Peter Lentschig, Diplom-Finanzwirt (FH)
und bundesweit anerkannter Umsatzsteuerexperte, konnte dabei unseren
Mitarbeitern die Feinheiten des Umsatzsteuerrechts beibringen. Neben
aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen bildete das
Mehrwertsteuerpaket 2010 den Schwerpunkt des Seminars.
Deutlich wurde dabei, dass das neue Recht nicht nur international tätige,
sondern alle Unternehmer treffen kann. Für sonstige Leistungen zwischen
Unternehmern erfolgt nämlich ab 2010 die Verlagerung des Ortes der
sonstigen Leistung hin zum Ort des Unternehmers, der Empfänger der
Leistung ist. Gleichzeitig erfolgt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft
vom leistenden Unternehmer hin zum Leistungsempfänger. Sonstige Leistungen
ausländischer Unternehmer an deutsche Unternehmer erfolgen daher ab 2010
grundsätzlich ohne Umsatzsteuerausweis mit Hinweis auf die
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine wichtige Rolle spielen
in diesem Zusammenhang die Umsatzsteueridentifikationsnummern der
betroffenen Unternehmer. Unser Tipp: Unternehmer, die innerhalb der EU
tätig sind oder die Rechnungen von Unternehmern aus der EU erhalten,
sollten regelmäßig die dabei verwendeten
Umsatzsteueridentifikationsnummern testen (www.BZSt.de oder http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do). |
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