Fruhstorfer + Partner
Europa wächst umsatzsteuerlich immer weiter zusammen: Umsatzsteuerseminar bei Fruhstorfer + Partner
Europa wächst umsatzsteuerlich immer weiter zusammen: Umsatzsteuerseminar bei Fruhstorfer + Partner

Am 31.10.2009 veranstaltete unsere Kanzlei ein Seminar zur Umsatzsteuer. Der Referent, Herr Peter Lentschig, Diplom-Finanzwirt (FH) und bundesweit anerkannter Umsatzsteuerexperte, konnte dabei unseren Mitarbeitern die Feinheiten des Umsatzsteuerrechts beibringen. Neben aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen bildete das Mehrwertsteuerpaket 2010 den Schwerpunkt des Seminars. Deutlich wurde dabei, dass das neue Recht nicht nur international tätige, sondern alle Unternehmer treffen kann. Für sonstige Leistungen zwischen Unternehmern erfolgt nämlich ab 2010 die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung hin zum Ort des Unternehmers, der Empfänger der Leistung ist. Gleichzeitig erfolgt ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer hin zum Leistungsempfänger. Sonstige Leistungen ausländischer Unternehmer an deutsche Unternehmer erfolgen daher ab 2010 grundsätzlich ohne Umsatzsteuerausweis mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Umsatzsteueridentifikationsnummern der betroffenen Unternehmer. Unser Tipp: Unternehmer, die innerhalb der EU tätig sind oder die Rechnungen von Unternehmern aus der EU erhalten, sollten regelmäßig die dabei verwendeten Umsatzsteueridentifikationsnummern testen (www.BZSt.de oder http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do).
Die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung wird flankiert durch zusätzliche Angaben des leistenden Unternehmers in dessen zusammenfassender Meldung. Betroffene Unternehmer können von unserer Kanzlei Informationen und Merkblätter zum neuen EU-Mehrwertsteuerrecht erhalten. Zusätzlich werden die Grundzüge des neuen Rechts in unserer Mandantenveranstaltung am 19.01.2009 in unserer Kanzlei dargestellt.

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